In Gesprächen mit Stiftern erfahren wir immer wieder aufs Neue, wie vielfältig die Motive sind, aus denen heraus Menschen sich für unsere Universität engagieren. Vielen ist es ein großes Anliegen, etwas von der Hilfe zurückzugeben, die sie selbst im Laufe ihres Berufslebens oder ihrer akademischen Laufbahn erfahren haben. Mit Ihrem Engagement für die Stiftung haben Sie die Möglichkeit, eigene
Wünsche zu verwirklichen und Forschung und Lehre neue Impulse zu verleihen.
Anbei finden Sie verschiedenen Möglichkeiten, sich unterstützend in der RUB Stiftung einzubringen. Von einer Spende bis hin zur Erwähnung der RUB Stiftung im Testament können Sie unsere Kooperationsangebote nutzen und weitreichende Steuervorteile genießen.
Welcher Nutzen auch immer für Sie im Vordergrund steht: Es ist unser erklärtes Ziel, dass Sie mit der Unterstützung der RUB Stiftung auch Ihre Ziele erreichen.
Mit einer Spende unterstützen Sie die Förderprojekte der RUB Stiftung. Spenden müssen zeitnah ausgegeben werden und fließen nicht in unseren Vermögensstock der Stiftung.
Ihre Spende an die RUB Stiftung können Sie steuerlich geltend machen. Gerne stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung aus. Für Spenden unter 200 Euro reicht dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis, z.B. Ihr Kontoauszug.
Spendenkonto:
GLS Bank
IBAN: DE27 4306 0967 4037 8139 00
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Spende + Ihre Anschrift
Bitte informieren Sie uns vor Ihrer Feier über Ihre Spendenaktion und teilen Sie uns den Termin der Feier mit. Wir stellen Ihnen gerne Broschüren über die RUB Stiftung zur Verfügung, die Sie auslegen oder mit den Einladungen versenden können: Telefon: +49 234 32 26236 oder E-Mail: rub-stiftung@ruhr-uni-bochum.de
Ihre Gäste können das Geld direkt an die RUB Stiftung überweisen. Geben Sie dafür bitte in den Einladungen unsere Bankverbindung an und vereinbaren Sie mit uns ein Stichwort, das Ihre Gäste bei der Überweisung angeben.
Nach der Feier schicken wir Ihnen eine Spenderliste zu. Ihre Gäste bekommen von uns einen persönlichen Dankbrief sowie (ab einem Betrag von 201 Euro) eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt zugesandt, sofern sie uns ihre Adressen anvertrauen und im Verwendungszweck angeben.
Bei einer Zuwendung bis 200 Euro genügt der Kontoauszug als Vorlage für das Finanzamt.
Der Tod eines geliebten Menschen schmerzt. Man fühlt sich machtlos. Viele Angehörige und Freunde haben den Wunsch, ihre Trauer in angemessener Form zu bekunden und zugleich im Sinne des Verstorbenen zu handeln.
Wenn Sie sich im Trauerfall beispielsweise entschließen, auf Blumen- und Kranzspenden zu verzichten und stattdessen die RUB Stiftung zu bedenken, so genießt das unseren höchsten Respekt und große Anerkennung.
Hierzu formulieren Sie in der Traueranzeige einen entsprechenden Hinweis, dass statt Blumen und Kränzen eine Zustiftung für die RUB Stiftung erbeten wird und geben eine der unten genannten Kontodaten und einen mit uns im Vorfeld besprochenen Verwendungszweck an. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne im Nachgang eine Spenderliste zu.
Die Zustiftung ist der direkteste Weg, das Vermögen und
damit die Leistungsfähigkeit der RUB Stiftung zu erhöhen. Sie können jederzeit einen Betrag Ihrer Wahl dem Stiftungsvermögen der RUB Stiftung zufügen. Als Teil des Stiftungsvermögens bleibt Ihr finanzieller Beitrag dauerhaft erhalten. Mit den Kapitalerträgen aus dem gesamten Stiftungsvermögen fördert die Stiftung die Forschung und Lehre an der Ruhr-Universität Bochum. Eine Zustiftung ist eine nachhaltige Investition in Bildung.
Bitte teilen Sie uns formlos Ihre Kontaktdaten mit, damit
wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt zusenden können.
Konto für Zustiftung:
GLS Bank
IBAN: DE27 4306 0967 4037 8139 00
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Zustiftung + Ihre Anschrift
Welche Spuren hinterlasse ich, wenn ich gehe? Diese Frage bewegt viele Menschen irgendwann in ihrem Leben. Ein Testament kann verdeutlichen, was uns im Leben wichtig ist, wofür wir dankbar sind oder welche Erfahrungen uns im Leben geprägt haben.
„Werte bilden“ – im Einklang mit dem Leitbild der Ruhr-Universität Bochum unterstützen Sie mit Ihrem Testament junge Menschen, Forschung und Lehre. Ihr letzter Wille kann an Ihrem Lebensende jungen Menschen helfen, die am Beginn ihrer akademischen und beruflichen Laufbahn stehen.
Wir empfehlen für die rechtlich einwandfreie Form stets das notarielle Testament. Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsbeistand intensiv beraten. Das Testament können Sie beim Nachlassgericht hinterlegen.
Eine Testamentsspende an die RUB Stiftung kommt dieser in voller Höhe und ohne steuerliche Abzüge zu Gute.
Mehr über das Thema Erben und Vererben erfahren Sie ein einer Broschüre, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben hat.